Berlin, 10. September 2020 (DJV). DJV und LJV Brandenburg fordern Behörden zur Zusammenarbeit mit Jägern auf. Jäger, Landwirte und Förster sollen jeden Wildschwein-Kadaver umgehend melden - etwa über Tierfund-Kataster-App. Verdächtige Tiere sollten nicht angefasst werden - es droht eine Verschleppung des Virus.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute morgen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg bestätigt. Der stark verweste Kadaver eines Wildschweins wurde wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Brandenburg (LJV) rufen die zuständige Veterinärbehörde auf, mit Landwirten und Jägern vor Ort die Strategie zur Eindämmung transparent zu erarbeiten und umzusetzen. "Es geht jetzt darum, ohne Hektik jeden Fundort zügig zu isolieren und damit eine weitere Ausbreitung zu verhindern", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. "Die Jäger vor Ort haben die beste Orts- und Fachkenntnis und sind bereit, sich einzubringen", ergänzte LJV-Präsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff. DJV und FLI haben gemeinsam einen Maßnahmenkatalog entwickelt. Die Behörden müssten jetzt Maßnahmen aus diesem Werkzeugkasten intelligent kombinieren, so Dr. Böhning.
Jäger, Landwirte, Förster und Erholungssuchende ruft der DJV zu erhöhter Aufmerksamkeit auf: Wildschweinkadaver sollten in jedem Fall dem zuständigen Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de) gemeldet werden, erreichen direkt das FLI und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt. Kadaver sollten keinesfalls angefasst, sondern lediglich gesichert werden: Das ASP-Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens über 100 Tage - das Verbreitungsrisiko ist entsprechend groß. Ein Transport ist nur in dichten Spezialbehältern sicher. Kleidung, Schuhe und weitere Gegenstände sollten nach Kontakt mit verdächtigen Kadavern desinfiziert werden. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Infizierte Haus- und Wildschweine sterben innerhalb weniger Tage.
Der DJV hat wichtige Fragen zur Afrikanischen Schweinepest in einem Papier beantwortet und eine Broschüre zum Thema veröffentlicht. Laufend aktualisierte Infos gibt es im
Internet unter www.jagdverband.de/asp.
Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat per Erlass vom 4. Januar 2018 die Unteren Jagdbehörden gebeten, die Schonzeiten für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 aufzuheben. „Die Schonzeit für Schwarzwild ist damit aus Gründen der Landeskultur i. S. von § 22 Absatz 3 BJagdG Satz 1 landesweit ganzjährig aufgehoben“, so das Ministerium.
Ausgenommen von dieser Schonzeitaufhebung sind nur Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg.
Das NRW-Landwirtschaftsministerium begründet diesen Schritt mit der aktuellen Entwicklung des ASP-Seuchengeschehens in Polen und Tschechien sowie mit sehr hohen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grünflächen in befriedeten Bezirken.
Zugleich soll die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW kurzfristig ein Bejagungskonzept erstellen, um eine waidgerechte Jagdausübung sicherzustellen.
LJV-NRW
Jagd am Kunstbau
wird im ganzen Land wieder erlaubt werden –
Ministerium mahnt intensive Bejagung von Beutegreifern zum Schutz der Tierwelt an
Damit wird eine Forderung des Landesjagdverbandes NRW im Rahmen der Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) erfüllt.
Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: „Wildschweinbejagung ist neben vielen anderen Maßnahmen ein wichtiges Instrument gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest“
29. März 2018, Düsseldorf (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen). Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. April 2018 die bei den Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Untersuchungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild. Für das Jahr 2018 werden die Kommunen gebeten, keine Gebühren von Jägerinnen und Jägern für die verpflichtende Untersuchung zu erheben. Bisher war nur die Trichinen-Untersuchung von Frischlingen von den Gebühren befreit.
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula HeinenEsser:
„Verantwortungsbewusstes Verhalten kann einen Ausbruch hierzulande verhindern.“
„Das Ausbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest kann unter anderem durch die Bejagung von Wildschweinen minimiert werden. Da dies für die Jägerschaft einen zusätzlichen Jagdaufwand bedeutet, werden wir sie durch die Übernahme der Untersuchungsgebühr entlasten. Damit setzen wir außerdem einen Anreiz, die Bejagung auch dann aufrecht zu erhalten, wenn die Markpreise durch mehr Wildangebot sinken“, sagte Umwelt-Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich von Osteuropa weiter nach Westen aus. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass ein Eintrag der Seuche am ehesten in die Wildschweinpopulation zu erwarten ist
Aufruf, tote Wildschweine umgehend zu melden
„Die Lage nehmen wir sehr ernst, die Afrikanische Schweinepest rückt immer näher. Es ist sehr wichtig, dass sich alle so verantwortungsbewusst wie möglich verhalten, um einen Ausbruch hierzulande zu verhindern“, sagte Heinen-Esser nach einer Besprechung der von ihr eingesetzten Sonder-Arbeitsgruppe zur Afrikanischen Schweinepest (ASP). Gestern Abend war bekannt geworden, dass bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien, im Dreiländereck Belgien, Frankreich, Luxemburg, die ASP festgestellt wurde. Der Fundort liegt etwa 60 Kilometer von der deutschen und rund 120 Kilometer von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt.
Nach aktuellen Informationen müssen die Wildschweine schon mehrere Tage im Wald gelegen haben. Zur Vorsorge hat das Umweltministerium ein verstärktes ASPMonitoring in der gesamten Grenzregion veranlasst. Dies umfasst insbesondere die Kreise Aachen, Düren und Euskirchen. Vor dem Hintergrund der möglichen Übertragung der ASP durch Wildschweine und einem akut hohen Wildschweinbestand appelliert das Umweltministerium an Jäger in den angrenzenden Gebieten Schwarzwild verstärkt zu bejagen.
Zudem steht das Umweltministerium im Austausch mit dem Verkehrsministerium, das insbesondere die Rastplätze entlang der Autobahnen regelmäßig kontrolliert, sichert und Reisende mit Hinweisschildern zur Vorsorge und richtigen Entsorgung von Lebensmitteln auffordert.
Um die aktuelle ASP-Lage fortlaufend zu bewerten und die einzuleitenden Maßnahmen abzustimmen hat Ministerin Heinen-Esser unter der Leitung des zuständigen Abteilungsleiters eine abteilungsübergreifende Sonder-Arbeitsgruppe einberufen. Auch die Ministerin und Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann werden regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen.
In den zurückliegenden Monaten wurden in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens haben Bund und Länder ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen zur Verhinderung einer Einschleppung der ASP vereinbart.
Unter anderem hatten der Kreis Recklinghausen und der Rheinisch-Bergische Kreis mit Unterstützung des Umweltministeriums und des LANUV Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand bestmöglich vorbereitet zu sein. Auch für diesen Fall sieht sich das Umweltministerium gut gerüstet.
Als Hauptübertragungsquellen der ASP gilt neben den Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel, wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen werden. Heinen-Esser ruft die breite Öffentlichkeit, insbesondere Jäger, Förster, Reisende, Fernfahrer, Pilzsammler und Tierhalter dazu auf, keine Lebensmittelreste in offenen Mülleimern zu entsorgen, von Jagdreisen in aktuelle Ausbruchsgebiete abzusehen sowie Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben strikt einzuhalten. Zudem ruft das Umweltministerium dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden.
Wer ein totes Wildschwein findet wird gebeten, dies unter der Telefonnummer 0201 / 714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Hintergrund zur Afrikanischen Schweinepest
Die ASP ist eine durch einen Virus hervorgerufene Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die bei Schweinen zumeist tödlich verläuft. Für Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich. Seit 2014 breitet sich die Tierseuche in Ost-Europa unter Wildschweinen aus. Bisher hat es keine Fälle von ASP in Deutschland gegeben. Polen ist seit mehreren Jahren stark von ASP-Ausbrüchen in der Wild- und Hausschweinepopulation betroffen. Anfang September wurde erstmals ein Ausbruch der ASP in Bulgarien berichtet.
Da das Virus in Lebensmitteln, die Fleisch enthalten (Wurstwaren), lange überlebt, besteht die Gefahr, dass das Virus über den Ferntransport z.B. entlang der Autobahnen nach Nordrhein-Westfalen eingetragen wird.
Um Hausschwein-Bestände in Nordrhein-Westfalen zu schützen, bedarf es der Unterbrechung der Übertragungswege.
Einer der sehr wahrscheinlichen Übertragungswege besteht aus drei, nacheinander geschalteten Abschnitten:
▪ Dem Ferntransport des ASP-Virus aus den Ausbruchsgebieten über Autobahnen nach Nordrhein-Westfalen erfolgt durch Menschen aufgrund von Transport infizierten Materials (z.B. LKW, PKW, Kleidung, Schuhwerk, Lebensmittel wie Wurstwaren).
▪ Mit diesem Material können sich dann Wildschweine infizieren, z.B. durch die Aufnahme infizierter Wurstwaren an AutobahnRändern oder auf den Parkplätzen an Raststätten. Wildschweine transportieren das ASP-Virus in die entsprechende Region.
▪ Vom Kot lebender als auch unmittelbar von verendeten Wildschweinen kann anschließend durch Sekundärverwerter oder wieder durch den Menschen selber der Eintrag in Nutztierhaltungen erfolgen und dort in großem Ausmaß Tierleid sowie hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Der infizierte Nutztierbestand muss dann getötet werden. Für Nordrhein-Westfalen und angrenzende Regionen würden in einem solchen Fall auch internationale Handelseinschränkungen drohen.
Aktuelle und weiterführende Informationen:
Jagd am Kunstbau wird im ganzen Land wieder erlaubt werden – Ministerium mahnt intensive Bejagung von Beutegreifern zum Schutz der Tierwelt an
Die jagdpolitische Wende in Nordrhein-Westfalen nimmt schon weiter Gestalt an, bevor die von der neuen Landesregierung angekündigten und notwendigen gesetzlichen Regelungen nach den erforderlichen Beratungen durch den Landtag verabschiedet werden können. Das Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat in einer dienstlichen Mitteilung vom 17. Oktober alle Unteren Jagdbehörden der Kreise und kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens aufgefordert, in deren jeweiligen Zuständigkeitsgebieten die Jagd auf den Fuchs im Kunstbau zu erlauben.
„Das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wird wieder vom Kopf auf die Füße gestellt “, sagte dazu Ralph Müller-Schallenberg. Der Präsident des Landesjagdverbandes zeigte sich einmal mehr überzeugt, dass es in NRW nach dem Regierungswechsel insgesamt zu einer modernen und sachgerechten Jagdgesetzgebung mit den Hauptbetroffenen und nicht gegen sie kommen werde.
Die generell von der Vorgängerregierung verbotene Jagd auf den Fuchs im Kunstbau war 2015 für zwei Jahre in bestimmten Regionen des Landes örtlich ermöglicht worden („kartografische Gebietskulisse“). Nun hat die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung die Lage neu bewertet und kommt zu dem Ergebnis, die Gebietskulisse zum Schutz der Tierwelt auf das gesamte Landesgebiet Nordrhein-Westfalens mit Ausnahme befriedeter Bezirke auszuweiten. Feldhase, Fasan und andere Tierarten gehen demnach im Bestand weiter zurück, die Fuchsbesätze dagegen haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Das Ministerium hat deshalb die Unteren Jagdbehörden gebeten, „die Baujagd auf den Fuchs im Kunstbau in Ihrem Zuständigkeitsgebiet von Amts wegen für fünf Jahre (Jagdjahr 2017/18 bis 2021/22) zu erlauben.“
Zudem weist die Forschungsstelle nach Angaben des Ministeriums darauf hin, dass angesichts der prekären Bestandssituation vieler Arten die Raubwildbejagung auch durch andere Jagdmethoden nicht vernachlässigt und nicht auf die Fuchsbejagung am Kunstbau fokussiert werden sollte. „Vielmehr ist es geboten, die Bejagung aller Prädatoren, die für den Feldhasen und die Bodenbrüter relevant sind, in ihrer gesamten Bandbreite zu aktivieren“, heißt es aus dem Ministerium.
Die Weisung des Ministeriums bezieht sich derzeit ausdrücklich nur auf die Fuchsjagd im Kunstbau. Nachfragen des LJV haben ergeben, dass für die Anlage von Kunstbauten auch in bisherigen Nicht-Kulisse-Gebieten kein Antrag auf Genehmigung erforderlich sein wird, sondern die Anlage- und Jagderlaubnis auf dem Weg einer Allgemeinverfügung erteilt werden soll.
Andreas Schneider
(Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
LJV NRW im Oktober 2017
Constantin Freiherr Heereman ist im 86. Lebensjahr verstorben. Er stand von 1976 bis 2004 an der Spitze des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen und hat auch dessen Verbandsgeschichte geprägt.
Zum Tode von Constantin Freiherr Heereman erklärt Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen:
Mit Land und Leuten trauert der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen um seinen Ehrenpräsidenten Constantin Freiherr Heereman von Zuydtwyck, der im 86. Lebensjahr in der Nacht zum Mittwoch (26. Juli) verstorben ist. Baron Heereman wird als führungsstarker und charismatischer Verbandschef und Politiker in Erinnerung bleiben. Er hat Zeit seines Wirkens über Jahrzehnte in einer zunehmend verstädterten Umwelt dafür gesorgt, dass der ländliche Raum und die hier lebenden Menschen von der Politik beachtet werden und ein großer Teil des Landes trotz erheblichem Strukturwandel seine Identität bewahren konnte. Baron Heereman hat Gegensätze überwunden, Einigkeit gestiftet und Zusammenhalt gepflegt. Auf diese Weise hat er Maßstäbe gesetzt, mit Sachverstand und Erfahrung, aber auch mit Witz und Pfiff das politische und gesellschaftliche Leben geprägt. Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen, an dessen Spitze Baron Heereman von 1976 bis 2004 stand, wird dieser herausragenden Gestalt seiner Verbandsgeschichte und dem hochpassionierten Jäger stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
EINLADUNG zum Landesjägertag und zur Mitgliederversammlung 2016 des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.
30. Mai 2016, LJV-NRW. Wir laden hiermit die Mitglieder des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. (LJV NRW) gemäß Art. 10 Abs. 4 Ziff. 3 der Satzung des LJV NRW zum Landesjägertag und zur LJV-Mitgliederversammlung (LJV-MV) 2016 ein.
Nicht anwesende Mitglieder werden gem. Art. 10 Abs. 9 der Satzung durch den Vorsitzenden der Kreisjägerschaft oder einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten in der Mitgliederversammlung vertreten. Die schriftliche Vollmacht ist vor Beginn der Mitgliederversammlung der LJV-Geschäftsführung vorzulegen.
Es wird darum gebeten, die LJV-Mitgliedskarte zur Registrierung der Anwesenheit mitzuführen!
Die Veranstaltungen finden statt am
Samstag, 25. Juni 2016, im Eurogress Aachen
Europa-Saal
Monheimsallee 48
52062 Aachen
10.00 Uhr: Landesjägertag 2016
Veranstaltungsfolge
Begrüßung
Grußworte
Jagdpolitische Ausführungen des LJV-Präsidenten,
Ralph Müller-Schallenberg
Ansprache des Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes,Bernhard Conzen
Verleihungen Biotophege-Preis und Lernort-Natur-Preis 2016
Schlusswort
Mittagspause
13.30 Uhr: LJV-Mitgliederversammlung 2016
Tagesordnung
Begrüßung, Totengedenken
Genehmigung der Niederschrift über die LJV-Mitgliederversammlung 2015
Jahresbericht des Präsidenten (s. a. RWJ 05/2016)
Genehmigung des Jahresabschlusses 2015
Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Präsidiums
Festsetzung des LJV-Beitrages und Beschlussfassung über den
Haushaltsplan 2017
Wahl der Mitglieder des Präsidiums
Wahl von zwei Rechnungsprüfern
Anträge
Ehrungen
Verschiedenes
Unterlagen zu den Punkten 4 und 6 der Tagesordnung der LJV-MV liegen in den Geschäftsstellen der Kreisjägerschaften ab Montag, den 23.05.2016, zur Einsichtnahme aus. Anfragen zum Jahresabschluss und zum Haushaltsplan sowie Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich mit Begründung bis Montag, den 06.06.2016, an das LJV-Präsidium, Gabelsbergerstr. 2, in 44141 Dortmund zu richten.
Das Präsidium
Ralph Müller-Schallenberg
Präsident
Dr. Hermann Hallermann
Vizepräsident
Georg Kurella
Vizepräsident
Dr. Peter Bottermann
Schatzmeister
Verwaltungsgericht hat Bedenken gegen Schießnachweis-Regelung – Schlappe für Landesregierung
5. Juni 2016, Arnsberg/Dortmund (LJV NRW). Das umstrittene nordrhein-westfälische Landesjagdgesetz gerät unter wachsenden juristischen Druck. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hält das im Frühjahr 2015 verabschiedete Gesetz in einem wesentlichen Punkt für verfassungswidrig und legt es nach seinem am Freitag (3. Juni) mitgeteilten Beschluss dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor (Az. 8 K 3614/15). Dort sind mit Unterstützung des Landesjagdverbandes zuvor bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz eingelegt worden. „Durch den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts wird die Rechtsposition des Landesjagdverbandes durch unabhängige Richter eindrucksvoll bestätigt“, sagte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg. „Die nordrhein-westfälische Landesregierung und ihre Landtagsmehrheit sind dabei, die Kette ihrer Verfassungsverstöße um das Jagdrecht zu verlängern.“
Angesichts der nun in Karlsruhe schwebenden Richtervorlage und der vom Verwaltungsgericht Arnsberg festgestellten Verfassungswidrigkeit der landesrechtlichen Regelung zum so genannten Schießfertigkeitsnachweis sei zu überlegen, ob die umstrittene Regelung des § 17 a Abs. 3 Landesjagdgesetz NRW bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden sollte. Gegen diese Bestimmung, derzufolge ein spezieller nordrhein-westfälischer Schießleistungsnachweis für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild jährlich zu erbringen ist, hatte der Jäger Michael Freiherr von Boeselager vor dem Verwaltungsgericht mit Unterstützung des Landesjagdverbandes geklagt. Mit dieser Regelung hat das Land Nordrhein-Westfalen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts seine Gesetzgebungskompetenz überschritten und somit gegen die Verfassung verstoßen. Das Recht der Jagdscheine ist nach dem Grundgesetz dem Bund ohne Abweichungsmöglichkeit der Länder vorbehalten.
Nach Ansicht von LJV-Justitiar Hans-Jürgen Thies ist der Arnsberger Beschluss in der Rechtspraxis ungewöhnlich und stellt eine schwere Schlappe für die Landesregierung dar. Denn schon im Gesetzgebungsverfahren sei sowohl vom Landesjagdverband NRW als auch dem Düsseldorfer Staatsrechtler Prof. Dr. Johannes Dietlein eindringlich auf diesen Verfassungsverstoß hingewiesen worden.
Gegen das nach wie vor heftig umstrittene NRW-Landesjagdgesetz sind neben zahlreichen fachgerichtlichen Klagen im Mai bereits zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht von Dietlein und Thies als Prozessbevollmächtigten eingereicht worden. Neben der juristischen Auseinandersetzung kämpft der Landesjagdverband mit dem Instrument der Volksinitiative auch politisch weiter gegen das Gesetz. Die für den Erfolg erforderlichen 66.500 behördlich testierten Unterschriften hat der LJV längst zusammen. Bis zum Sommer sollen mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt werden. Nicht nur das höchste deutsche Gericht, sondern auch der nordrhein-westfälische Landtag wird sich erneut mit dem von Anfang an umstrittenen Gesetz der rot-grünen Koalition in Düsseldorf befassen müssen. Es ist nach Ansicht von LJV-Präsident Müller-Schallenberg, selber auch Rechtsanwalt von Beruf, „eigentumsschädlich, ideologisch geprägt, gegen bewährte jagdliche Praxis gerichtet und gegen den Einsatz der Jagd für Artenvielfalt und ungeteilten Tierschutz.“
LJV-Präsident Müller-Schallenberg: Chance für bundeseinheitliche Regelungen nutzen
„Beim Bundesjagdgesetz geht es in die richtige Richtung, die geplanten Änderungen bedürfen aber im Detail noch klarstellender juristischer Feinarbeit.“ Mit diesen Worten hat Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, in einer ersten Reaktion den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes kommentiert.
Müller-Schallenberg begrüßt, dass die Berliner Regierungskoalition jetzt Handlungsfähigkeit zeige, um wichtige jagdrechtliche Fragen bundeseinheitlich zu regeln. Mit der geplanten Gesetzesänderung werden die praxisfremden Regelungen des neuen Landesjagdgesetzes NRW betreffend Bleifreiheit bei Büchsenmunition und Schießleistungsnachweis sinnvoll korrigiert. Dies entspricht den Forderungen des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen.
Bei der Anhörung zum Referentenentwurf im März und in der weiteren Debatte werde man gemeinsam mit dem Deutschen Jagdverband auf die noch notwendigen Klarstellungen drängen.
Der Landesjagdverband NRW treibt unterdessen seine Volksinitiative gegen das nordrhein-westfälische Landesjagdgesetz weiter voran. Bis zum Sommer will der LJV mehr als 100.000 Unterschriften sammeln, damit sich der Landtag erneut mit dem im April 2015 verabschiedeten Gesetz befassen muss. Erforderlich sind für die Volksinitiative 66.500 Unterschriften.
26. Februar 2016
LJV NRW
24. November 2016, Berlin (DJV)
In vielen Teilen Deutschlands ist das Geflügelpest-Virus H5N8 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden.
Zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in Geflügelbestände sollten im (Berlin, 24. November 2016, DJV Anschluss von Wasserfederwildjagden grundsätzlich keine Geflügelbetriebe aufgesucht werden bzw. die entsprechenden Hygienevorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Jäger unterstützen in Seuchenfällen bundesweit die Veterinärbehörden. Im DJV-Interview gibt das Friedrich-Loeffler-Institut wichtige Hinweise, wie Monitoring oder Probenahme korrekt durchzuführen sind.